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Angaben gemäß § 5 TMG

FEX FrankenExpress GmbH
Nordostpark 56
90411 Nürnberg

Vertreten durch:
Thomas Dürst

Kontakt

Telefon: +49 (0)911 321630
Telefax: +49 (0)911 3216321
E-Mail: info@frankenexpress.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE814556509

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Thomas Dürst
Nordostpark 56
90411 Nürnberg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) FEX FrankenExpress

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FEX FrankenExpress GmbH

Nordostpark 56

90411 Nürnberg

Stand: Januar 2024

 

1. Anwendungsbereich und Allgemeine Bestimmungen


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der FEX FrankenExpress GmbH (im Folgenden „FEX“ genannt) und deren Auftraggebern. FEX erbringt Kurier-, Express- und Postdienstleistungen. FEX kann Subunternehmer für die Erbringung der Dienstleistung einsetzen.

 

Anwendbarkeit

Diese AGB finden ausschließlich Anwendung auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennt FEX nur an, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

Rechtsvorschriften

Sofern nicht anders geregelt, erfolgt die Beförderung nach den gesetzlichen Vorschriften. Für internationale Transporte gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), des Vertrags über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) und des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)

 

Abweichende Bedingungen

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn FEX diese schriftlich bestätigt hat.

 

Sanktionen

Sendungen, die Personen auf Sanktions- oder Boykottlisten der anzuwendenden EG-Antiterrorverordnungen oder sonstigen Sanktionslisten betreffen, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

 

2. Leistungen und Preise

Leistungsumfang

Die von FEX zu erbringenden Leistungen umfassen die Abholung, den Transport und die Zustellung von Sendungen. Laufzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich zugesichert. Zustellungen auf nicht landgebundene Inseln sind von Laufzeitbindungen ausgenommen.

 

Grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind:

Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Deutschen Post AG unterliegen,

verderbliche Lebensmittel ohne spezielle Vereinbarung,

Sendungen mit besonderen Gefahren (z. B. Waffen, Munition, Betäubungsmittel),

Sendungen von hohem Wert (> € 50.000) oder besonderer Bedeutung (z. B. Kunstwerke, Schmuck),

Gefahrgüter ohne spezielle Vereinbarung,

Sendungen, deren Beförderung gesetzlich untersagt ist.

Besondere Vereinbarungen

Der Transport verderblicher Lebensmittel oder wertvoller Sendungen bedarf einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.

 

Gefahrguttransporte

Der Transport von Gefahrgütern erfordert eine vorherige schriftliche Vereinbarung FEX

 

Verpackungsverantwortung

Die sichere Verpackung der Sendung obliegt dem Auftraggeber. FEX behält sich vor, unzureichend verpackte Sendungen von der Beförderung auszuschließen. Versicherungsschutz erlischt bei unzureichender Verpackung. Sendungen müssen einen Sturz aus 20cm Höhe überstehen ohne das der Inhalt oder die Verpackung beschädigt wird.

 

Prüfungsrecht

FEX ist nicht verpflichtet, Sendungen auf Beförderungsausschlüsse zu prüfen, hat jedoch das Recht, Sendungen zu öffnen, um die Einhaltung der AGB zu überprüfen.

 

3. Tierversand

Geltungsbereich

Diese Bestimmungen regeln den Tierversand durch FEX. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. FEX kann Subunternehmer für die Erbringung der Dienstleistung einsetzen.

 

Versandtage und Verpackung

Der Tierversand ist nur an bestimmten Tagen möglich. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße und artgerechte Verpackung der Tiere verantwortlich. Der Versand erfolgt nur, wenn die Tiere deutlich als solche gekennzeichnet sind und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

 

Kennzeichnung und Information

Die Sendung muss durch den Auftraggeber deutlich als Tiersendung gekennzeichnet sein. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Absender und Empfänger über den Versand informiert sind und am Versand- sowie Zustelltag anwesend und erreichbar sind.

 

Erkrankungen und verendete Tiere

Der Auftraggeber bestätigt, dass die Tiere am Versandtag frei von sichtbaren Anzeichen einer Erkrankung sind. Verendete Tiere werden auf Kosten des Auftraggebers entsorgt, wenn der Empfänger die Annahme verweigert.

 

Verpackungsanforderungen

Die Sendungen müssen den Anforderungen der IATA Live Animals Regulations und der Tiertransportverordnung entsprechen. Die Verpackung muss stabil, artgerecht und mit ausreichender Belüftung versehen sein.

 

Ausschlüsse vom Tierversand

Vom Transport ausgeschlossen sind giftige Tierarten, Hunde, Katzen, Primaten, Alligatoren, Krokodile, giftige Spinnen und Tiere, die einem Versand- oder Veräußerungsverbot unterliegen. Genetisch veränderte Tiere erfordern eine gesonderte Avisierung.

 

4. Übernahme und Ablieferung

Auftragsannahme

Der Auftrag gilt als angenommen, sobald FEX die Sendung übernimmt.

 

Laufzeiten

Die Laufzeiten beginnen mit der Übernahme der Sendung durch FEX.

 

Prüfungsrecht

FEX ist berechtigt, Sendungen zu öffnen, um die Einhaltung der AGB sicherzustellen.

 

Zustellung

Briefkastenzustellungen und Abstellgenehmigungen sind nur nach besonderer Vereinbarung möglich. Nicht zustellbare Sendungen werden auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.

 

Empfangsbestätigung

Zustellungen erfolgen grundsätzlich gegen Unterschrift des Empfängers oder eines Empfangsberechtigten.

 

5. Haftung

Nationale Beförderungen

FEX haftet nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Haftung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung oder maximal € 500 pro Sendung begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

Internationale Beförderungen

Für internationale Beförderungen gelten die jeweiligen internationalen Abkommen (CMR, CIM, Montrealer Übereinkommen).

 

Haftungsausschluss für Tiersendungen

Tiersendungen sind vom Versicherungsschutz (Verlust, Verendung) ausgeschlossen, es sei denn, es wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen oder es besteht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung

 

Lieferverspätung und Terminverspätung

Verzug und Haftung

Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung oder Terminverspätung haftet FEX gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB). Der Auftraggeber kann Schadensersatz wegen Verzugs nur verlangen, wenn FEX, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

Schadensersatz wegen Verzugs

Der Schadensersatzanspruch wegen Verzugs ist auf die typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Haftung ist dabei auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm des Rohgewichts der Sendung beschränkt, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FEX, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Höhere Gewalt

FEX haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von FEX liegende Ereignisse verursacht werden, wie z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Streiks oder ähnliches. In solchen Fällen verlängern sich die Lieferfristen angemessen.

 

Pflichten des Auftraggebers bei Verzögerungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, FEX unverzüglich schriftlich über Verzögerungen, die zu einem Schaden führen könnten, zu informieren. Sollte der Auftraggeber es versäumen, FEX rechtzeitig zu benachrichtigen, haftet FEX nicht für den entstandenen Schaden.

 

Recht auf Rücktritt

Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn FEX eine verbindliche Lieferfrist nicht einhält und der Auftraggeber FEX schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die erfolglos verstrichen ist. Die Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn FEX die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert hat oder die Einhaltung der Lieferfrist aus besonderen Gründen, die in der Verantwortung von FEX liegen, für den Auftraggeber wesentlich ist und dies für FEX erkennbar war.

 

Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Lieferung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von FEX.

 

Teillieferungen

FEX ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft im Sinne des HGB.

 

6. Bestimmungen für die Zollabfertigung

Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss alle notwendigen Dokumente für die Zollabfertigung bereitstellen.

 

Zollkosten

Zollkosten und Gebühren werden dem Empfänger in Rechnung gestellt.

 

7. Datenschutz

Datenverarbeitung

FEX verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

Datenweitergabe

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur im Rahmen der Vertragsabwicklung oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen.

 

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von FEX FrankenExpress, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

9. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

FEX nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.